Kinderhort: Keine Verschlechterung der Betreuungszeiten
Zurecht gibt es Ängste, was die zukünftige Betreuung ihrer Kinder angeht. Eine Abschaffung oder Verschlechterung der Betreuungszeiten kommt aber nicht in Frage.
Dass die Zukunft des Kinderhortes noch immer nicht endgültig geregelt ist, stößt bei Eltern und Betroffenen auf Unverständnis. Zurecht gibt es Ängste, was die zukünftige Betreuung ihrer Kinder angeht. "Dieser Prozess hat viel länger gedauert, als wir ursprünglich geplant haben", resümiert Niklas Kielhorn. Schließlich datiert der erste Antrag zur Zukunft des Kinderhortes von der SPD aus Mai 2021 (Vorlage 873/18)
Dass auch nach der letzten Ausschreibung kein Auftrag vergeben werden konnte, liegt in diesem Fall daran, dass nur ein Angebot eingegangen ist. Die kalkulierten Kosten wurden dabei so stark überstiegen, dass aus gesetzlichen Gründen die Ausschreibung aufgehoben werden musste. Eine Vergabe war nicht möglich, auch eine erneute Verlängerung des Betriebs nicht.
In der Ratssitzung am 23. Februar 2023 soll es nun darum gehen, die Vergabe des Hortes neu auszuschreiben. Dabei geht es um folgende Punkte:
1) Betreuung Montag - Freitag nach Grundschulschluss bis 17.30 bzw.
Freitag 16 Uhr
2) Ferienbetreuung für alle Hortkinder mit drei Wochen
Schließzeiten pro Jahr
3) Verkleinerung der Plätze von 32 auf 20
4)
Alternativ müssen alle teilnehmenden Träger auch ein Konzept und Angebot
über eine Randzeitenbetreuung inkl. Ferienbetreuung abgeben.
Die Punkte eins und zwei führen zu keiner Verschlechterung des Angebots. Die Verkleinerung von 1,5 auf nunmehr eine Gruppe ist erforderlich, weil das Platzangebot des Hortes keine größere Gruppen zulässt. Ein neuer Träger würde für die „Zehner-Gruppe" keinen neue Betriebsgenehmigung durch die Aufisichtsbehörde bekommen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung einer solchen halben Gruppe haben sich so geändert, dass ihr maßgeblicher Vorteil (Betreuung durch eine Kraft) entfallen ist.
Die
alternative Ausschreibung der Randzeitenbetreuung wiederum soll
sicherstellen, dass unabhängig von den Ergebnissen auch nach den
Sommerferien 2023 die Betreuung nach Schulschluss garantiert ist. "Ich
habe diese Änderung beantragt, damit eine Betreuung auch im neuen
Schuljahr sicher gewährleistet ist", erklärt Niklas Kielhorn. Sollte die
nächste Ausschreibung nämlich erneut nicht zu einer Vergabe an einen
Träger führen, bleibt die Möglichkeit einer Randzeitenbetreuung.
Andernfalls hätte die Zeit für eine dritte Ausschreibung zu knapp werden
können. So wird durch die Alternative sichergestellt, dass die Eltern
ihre Kinder auch ab dem Sommer weiterhin gut betreut wissen. In weiteren
Gesprächen im Anschluss an die Vergabe soll sich ebenfalls damit
auseinander gesetzt werden, ob und wie eine Frühbetreuung angeboten
werden kann.
In der aufgehobenen Ausschreibung sieht die SPD-Fraktion auch eine Chance: "Wir hoffen, dass sich dieses Mal mehr Anbieter mit einem breiteren Angebot finden."
Die Sorgen der Eltern sind begründet. Familien, Eltern, Kinder und Arbeitgeber wollen Klarheit und Verlässlichkeit. Deshalb bedauert Niklas Kielhorn, dass die langen Prozesse Vertrauen verspielt und Sorgen geschürt haben. Er versichert, dass der Rat in Gänze hinter den Eltern steht. Auch der Eindruck, dass der Hortbetrieb rein aus Kostengründen noch nicht gesichert ist, ist nachvollziehbar. Niklas Kielhorn weist allerdings daraufhin, dass das Kostenargument bislang nicht ausschlaggebend war. Im Gegenteil, wenn es nur darum ginge, hätte man den Hort mit dem Beginn des offenen Ganztagesangebot schließen können. Das war für den damaligen und den aktuellen Rat allerdings nie eine Option. "Wir brauchen eine verlässliche Betreuung für unsere Kinder. Und wir sind sicher, dass uns das auch weiterhin gelingen wird.