Gleichberechtigte Teilhaber aller Menschen. Dafür will sich die SPD in Sachen Barrierefreiheit einsetzen.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und muss heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein. Sie geht uns alle etwas an. Dabei ist Barrierefreiheit nicht auf Menschen mit Behinderungen beschränkt. Sie ist auch für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Kinder erforderlich.
"Jeder Mensch, egal ob jung oder alt, beeinträchtigt oder nicht, soll gleichberechtigt sein und gleichermaßen am Leben teilhaben", fordert Ratskandidatin Petra Dröge. Als Leiterin der Oberschule Bad Gandersheim spielt das Thema Inklusion in ihrem Alltag und Beruf eine große Rolle.
Der Abbau von Barrieren gilt nicht nur für bauliche und verkehrliche Maßnahmen wie Wege, Eingänge oder Einstiege, sondern umfasst auch den erleichterten Zugang zu Informationen sowie eine verständliche Kommunikation. "Sprachliche Barrieren schließen viele Menschen von ganz wesentlichen Informationen aus", erklärt Ratskandidatin Hannelore Kückemück, die auch im Beirat für ein barriefreies Bad Gandersheim tätig ist.
Der Beirat wurde 2017 gemeinsam mit Bürgermeisterin Franziska Schwarz gegründet. Die Hinweise und Empfehlungen der erfahrenen Gremiumsmitglieder müssen in die Rats- und Verwaltungsarbeit einfließen. "Diese Zusammenarbeit wollen wir weiter ausbauen. Denn wir wünschen uns ein Bad Gandersheim, in dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können", wünscht sich Ratskandidatin Christine Hattenbach, die auf Grund ihrer Arbeit mit älteren Menschen Barrieren kennt.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass:
durch die Beteiligung des Beirats für ein barrierefreies Bad Gandersheim an politischen Entscheidungsprozessen Barrierefreiheit in Stadt und Dörfern immer mitgedacht wird,
der Aktionsplan für ein barrierefreies Bad Gandersheim fortgeführt und umgesetzt wird,
der Öffentliche Personennahverkehr gemeinsam mit den zuständigen Verkehrsträgern vollständig barrierefrei gestaltet wird,
Formulare und Informationen mehrsprachig, in leichter Sprache sowie blinden- und hörgeschädigtengerecht bereitgestellt werden.