Die SPD-Fraktion im Bad Gandersheimer Stadtrat hat sich auf ihrer Fraktionssitzung einstimmig für die Stellung des Antrages auf Zulassung der Berufung im Verfahren der Wahlanfechtung entschieden.

Leicht gefallen ist diese Entscheidung nicht. „Bei einem Urteil dieser Tragweite sollte eine weitere Instanz die Richtigkeit des Urteils überprüfen“, fasst der Fraktionsvorsitzende Niklas Kielhorn die Beratungen der Fraktion zusammen.

Nachdem die Urteilsbegründung vorlag, wurde sie genauer betrachtet. Dabei sind Ungereimtheiten, insbesondere ein Rechen- oder Logikfehler, aufgefallen.

„Das Gericht hat sich im Rahmen der Begründung auf eine Rechnung von Kläger Timo Dröge gestützt. Dort heißt es, dass Franziska Schwarz nicht in die Stichwahl gekommen wäre, wenn 182 Wähler Grit Arndt und nicht die Erstplatzierte gewählt hätten“, führt Niklas Kielhorn aus. Das entspricht nicht den Wahltatsachen. Wären die Stimmen wie oben beschrieben verteilt worden, wäre nicht Franziska Schwarz, sondern Peik Gottschalk im ersten Wahldurchgang ausgeschieden. Dieser Umstand wird im Urteil nicht korrekt dargestellt.

Weiterhin stützt sich das Urteil darauf, dass auf der Internetseite der Stadt Bad Gandersheim die Termine der Bürgermeisterin unter dem Reiter „Wahlen Kandidatur“ aufgeführt waren. Hierzu hat die städtische Verwaltung bereits erklärt, dass diese Liste nicht unter diesem Reiter eingestellt wurde. Vielmehr führt ein Programmierfehler des Anbieters dazu, dass jeder Text mit jeder Überschrift versehen werden kann, wenn man nur die richtige Reihenfolge der Seiten aufruft. Der damit erweckte Eindruck, die Termine für die „Gespräche über den Gartenzaun“ wären von der Stadtverwaltung als Wahlkampfveranstaltung gekennzeichnet gewesen, entbehrt damit ihrer Grundlage.

Neben diesen Punkten sieht die Fraktion die grundsätzliche Beurteilung der „Gespräche über den Gartenzaun“ als nichtzutreffend an. Es haben neben diesen Terminen gesonderte Wahlkampftermine stattgefunden, die klar als solche zu erkennen waren und bei denen auch Wahlwerbung gemacht wurde. Die Dorfbegehungen der Bürgermeisterin waren im Gegensatz dazu gerade keine Werbung für die Arbeit der Bürgermeisterin oder der Verwaltung. Vielmehr gibt es gerade bei diesem Format häufig örtliche Kritik an städtischen Maßnahmen. „Dass die Bürgermeisterin sich die Vorschläge und Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner in der Zeit vor einer Wahl nicht anhören darf, erscheint nicht nur lebensfremd. Das würde Teile der Verwaltung in dieser Zeit schlichtweg lähmen“, führt Kielhorn weiter aus.

Niklas Kielhorn
Niklas Kielhorn

Diese Art der Kommunikation, der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, ist Teil der Aufgaben einer Bürgermeisterin. Sollte das Urteil in dieser Form Rechtskraft erlangen, wäre die tägliche Arbeit von Bürgermeisterinnen oder Landräten in der Zeit vor der Wahl nicht mehr möglich. Damit wären auch die bislang in der Rechtsprechung gültigen Regelungen noch enger gesteckt, als es bislang der Fall war. Vor diesem Hintergrund scheint das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung, außerhalb des konkreten Falls in Bad Gandersheim ab. Ein Urteil dieser Tragweite sollte vom Oberverwaltungsgericht überprüft werden.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil sowohl auf Grund seiner Begründung als auch seiner Wirkung durch ein zweites Gericht kontrolliert werden sollte. Dieses Urteil betrifft nicht nur Bad Gandersheim, sondern zieht deutlich weitere Kreise“, schließt der Fraktionsvorsitzende.