Der Wahleinspruch von Herrn Dröge in Bezug auf die Wahl der Bürgermeisterin ist durch persönliche Angriffe und Halbwahrheiten geprägt. Man muss bei der erneuten Kandidatur einer Amtsträgerin zwischen den Wahlkampfaktivitäten und der Amtsführung unterscheiden.

Die Besuche von Franziska Schwarz auf den Dörfern fanden, wie im Jahr 2020, in ihrer Funktion als Amtsträgerin statt. Hier hat sie sich selbst einen Blick vor Ort gemacht und insbesondere auch Verbesserungen vor Ort angesehen. Diese „Besuche über den Gartenzaun“ wurden in Anbetracht der Corona-Situation eingeführt, die klassische Besuche in den Ortsteilen im Rahmen von Festen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen unmöglich gemacht hatten. Da diese Besuche dienstlicher Art sind, darf die Bürgermeisterin natürlich auch ihre Ansprechpersonen in den Dörfern, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, dazu einladen.

Als Kandidatin hat Franziska Schwarz an der Fahrradtour der SPD teilgenommen und auch auf diesem Wege viele Orte besucht. Da die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD mit dem Rad allerdings nicht alle Ortschaften besichtigen konnten, haben sie sich zwei Ortsbegehungen der Bürgermeisterin angeschlossen. Diese Möglichkeit hatten grundsätzlich alle Kandidatinnen und Kandidaten. Dass die CDU das nicht getan hat, kann nicht der Bürgermeisterin vorgeworfen werden. Ich habe beispielsweise auch an einigen Veranstaltungen von Grit Arndt teilgenommen, wie viele andere Kandidatinnen und Kandidaten auch. Dass die CDU keinen eigenen Wahlkampf in den Dörfern betrieben hat, ist ebenfalls kein Fehlverhalten der Bürgermeisterin.

In der Tat gab es eine Verlinkung vom Lebenslauf der Bürgermeisterin auf der Internetseite der Stadt zu einer privaten Seite, die weiterführende Informationen bereithielt. Die betroffene Seite ist danach nicht mehr bearbeitet worden. Nach einem Hinweis wurde dieser Link sofort entferntum eben genau dem Eindruck einer möglichen Voreingenommenheit zu verhindern.

Was die Leistungsbilanz der Bürgermeisterin angeht, scheint Herr Dröge da wohl etwas zu verwechseln. Eine Leistungsbilanz, die über die Stadt erarbeitet wird und als Pressemitteilung herausgeht, kann durchaus unzulässig sein. In diesem Fall lag aber eine Anzeige der Bewerberin Franziska Schwarz vor, die als Kandidatin natürlich mit ihren Leistungen und Wahlversprechungen werben darf. Dürfte sie das nicht, wäre sie im Vergleich zu anderen Kandidaten, die nicht als Amtsträger kandidieren, deutlich schlechter gestellt.

Wenn Timo Dröge auf die Listenplatzierung von Franziska Schwarz auf der SPD-Liste Bezug nimmt, muss man sagen, dass alle Parteien die gleichen Möglichkeiten haben. Jeder kann seinen Bürgermeisterkandidaten oder seine Bürgermeisterkandidatin auf die Liste der Partei setzen. Die Erstellung der Kandidatenlisten ist ein demokratisches Recht und mit Sicherheit kein Verstoß gegen die Unparteilichkeit einer Amtsperson.

Gemeinsame Auftritte mit anderen PolitikerInnen oder AmtsträgerInnen ist im Übrigen nicht unzulässig. Wäre es dass, müsste Timo Dröge seinen Wahleinspruch auch gegen seine eigene Partei richten. Denn auch Ministerin Otte-Kinast, Minister Laumann aus NRW oder auch die MdBs und MdLs Kühne und Grasche waren im Wahlkampf in Bad Gandersheim aktiv. Auch das gehört zur Wahrheit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Herr Dröge mit seinem Einspruch, der wie oben dargestellt mit Halbwahrheiten begründet ist, leider versucht auch im neuen Rat die selbe negative Stimmung und Misstrauen zu säen wie im alten. Von dieser Art der Stimmungsmache distanziert sich meine Fraktion ausdrücklich. Wir sind nach wie vor an einer konstruktiven Zusammenarbeit und einem Klima des Vertrauens interessiert. Damit wir für Bad Gandersheim etwas erreichen können.

Für die SPD-Fraktion, Niklas Kielhorn