Vorweg: Ja, den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Das stellt niemand in Frage und es ist auch klar, dass jede Gemeinde ihren Beitrag zur Energiewende leisten muss. Warum die SPD im Rat sich trotzdem gegen das aktuell geplante Vorhaben entschieden hat, hat der Fraktionsvorstand dargestellt:

Bad Gandersheim leistet seinen Beitrag bereits und in einer für eine Kurstadt herausragenden Weise. Wir haben bereits früh eine Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen, die in ihrer Größe die anderer Gemeinden schon übersteigt und große Zustimmung der Bevölkerung findet.

Eine positive Stimmung zur Windenergie in Dannhausen ist selbstverständlich erfreulich. Die Ablehnung der SPD-Fraktion richtete sich neben der Erweiterungsfläche aber auch und vor allem gegen die erhebliche Erhöhung der vorhandenen Masten. Diese Erhöhung hätte gravierende Auswirkungen auf den Ort Dannhausen gehabt. Wir glauben nicht, dass die Dannhäuser dem auch so uneingeschränkt positiv gegenüberstehen wie der Erweiterung der Flächen, denn obwohl die verworfene Erweiterung in der Gemarkung Dannhausen liegt, so betrifft sie die Einwohner dort nur am Rande. Deutlich stärker betroffen wären die Einwohner der Hebersiedlung. Hier hätten sich Schlagschatten und Störgeräusche, bedingt durch die räumliche Nähe, deutlich stärker ausgewirkt und eine Erweiterung der Windkraft-Potentialfläche in diese Richtung hätte zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Bewohner geführt.

Eine solche Mehrbelastung lässt sich auch nicht durch angeblich entgangene Mehreinnahmen aufwiegen. Nicht nur, dass die Gewerbesteuereinnahme vollkommen spekulativ ist, auch gehen die Gewerbesteuereinnahmen nicht direkt in die Ortsteile in denen sie entstehen. Die Windkraftanlagen bei Dannhausen haben nach Auskunft der Verwaltung bis jetzt jedenfalls keinen Cent für die Stadt Bad Gandersheim erbracht. So ist Dannhausens angebliche Wirtschaftsschwäche mit Sicherheit kein Grund weitere Windkraftanlagen dort aufzustellen. Darüber hinaus gehen die Entschädigungszahlungen in erster Linie an die privaten Eigentümer und nicht an die Stadt.

Hinzu kommt, dass die Aufhebung der Höhenbegrenzung den derzeit ausgewiesenen Flächennutzungsplan wirkungslos machen könnte. Nach Meinung vieler Anwälte genießt er eine Art Bestandsschutz. Durch eine Anpassung der Höhen laufen wir Gefahr, diesen zu verlieren.

Und schon gar nicht darf die Drohung mit Klagen ein Grund gegen eine richtige Entscheidung sein. Zwei der drei genannten Klagen wären auch mit der Erweiterung der Windvorrangfläche auf die Stadt zugekommen. Diese Projekte liegen weit abseits der vorhandenen Fläche oder gehen in der Höhe über die vorhandene Begrenzung hinaus. Der Fachanwalt der Stadt sieht deshalb auch bei einem möglichen Prozess gute Chancen, Recht zugesprochen zu bekommen.

Wir dürfen uns nicht durch angedrohte Klagen erpressen lassen und müssen gerade als Kurstadt das Wohl unserer Gäste als auch unserer Einwohner immer im Auge behalten.