Der sozialpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion, MdL Uwe Schwarz, fordert zügige Verhandlungen zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder.
Alle Landtagsfraktionen einig: "Abschluss muss vor der Sommerpause erfolgen!"





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In seiner Sitzung am 26.06. hat sich der Landtagsausschuss für Soziales und Gesundheit erneut mit dem Thema "Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder" befasst. Dabei haben sich alle vier Fraktionen zum wiederholten Male deutlich dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Frühförderung zwischen Krankenkassen, Kommunen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. Die Landtagsfraktionen stellten dazu fest: "Die beteiligten Parteien sind in der Pflicht, die festgefahrenen Verhandlungen endlich wieder aufzunehmen und zu einem Ende zu bringen. Es ist nicht hinzunehmen, auf dem Rücken von behinderten Kindern die Grabenkämpfe weiter zu führen. Wir erwarten, dass der Medizinische Dienst - wie in Nordrhein-Westfalen - in die Verhandlungen einbezogen wird." Seit über einem Jahr verhandeln die Krankenkassen und die Kommunen, wie die Finanzierungsstrukturen innerhalb einer Landesrahmenempfehlung zur Frühförderung behinderter Kinder ausgestaltet werden können. Die Landesregierung hatte die bisherigen Gespräche moderierend begleitet, bislang jedoch vergeblich versucht, einen Konsens zwischen den Kostenträgern zu erreichen. Erstaunt zeigt sich der Sozialausschuss insbesondere über das Verhalten des Ersatzkassenverbandes und der AOK. Das Sozialministerium hatte den Krankenkassen auf Bitten des Ausschusses fünf Terminvorschläge zur Wiederaufnahme der Verhandlungen unterbreitet, die alle abgelehnt wurden. "Konstruktives Verhalten sieht anders aus, zumal man an den bereits in Nordrhein-Westfalen ausgehandelten Vereinbarungen anknüpfen könnte", betonten die sozialpolitischen Fraktionssprecherinnen und -sprecher übereinstimmend. "Sollten die Verhandlungen nicht vor der Sommerpause ernsthaft wieder aufgenommen werden, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen dem Sozialministerium gegen die Verweigerungshaltung zur Verfügung stehen. Wir schließen auch eine gemeinsame parlamentarische Initiative nicht aus. Eine Vertagung der Verhandlungen in den Herbst hinein wird der Sozialausschuss nicht akzeptieren", stellten die Landtagsfraktionen gemeinsam fest. "Zunächst wird jedoch noch auf die Einsicht und Konsensfähigkeit der Verhandlungspartner gesetzt, die Vorgaben des Bundesgesetzes auch in Niedersachsen in die Praxis umzusetzen", so die Vertreter aller Fraktionen abschließend.