Auch nach Verabschiedung der Beauftragten für Barrierefreiheit bleibt die Stadt nach Auffassung der SPD in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu sichern. Dazu hat SPD-Fraktionsvorsitzender Jürgen Steinhoff folgende Anfrage an Bürgermeister Ehmen übergeben. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass dieses Thema in den kommenden Wochen in den Ratsgremien und in der Öffentlichkeit zur Sprache gebracht wird. ...

„Anfrage der SPD-Ratsfraktion an die Verwaltung der Stadt Bad Gandersheim

Sicherung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bad Gandersheim
Umsetzung der UN-Konvention

Barrierefreiheit ist für alle wichtig – für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen und junge Familien mit Kinderwagen. Ganz besonders in einem Kurort ist Barrierefreiheit unverzichtbar. Es muss in Bad Gandersheim gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderungen wie alle anderen auch selbstverständlich Zugang zu Beratung und Informationsquellen haben und ihre Anliegen vertreten können.
Überdies sind das Antidiskriminierungsgesetz, das niedersächsische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für alle staatlichen Ebenen geltendes, einklagbares Recht, die es auch in Bad Gandersheim umzusetzen gilt. In diesen Rechtsgrundlagen, insbesondere der UN- Konvention sind u. a. die Rechte hinsichtlich Barrierefreiheit und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben für Menschen mit Behinderungen beschrieben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie gewährleistet die Verwaltung die Umsetzung der genannten Rechtsvorschriften, insbesondere der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bad Gandersheim, vor allem für die Bereiche Barrierefreiheit, Zugang zu Beratung und Information sowie Vertretung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen?
2. Wer ist für diese Bereiche in der Verwaltung zuständig?
3. Wird entsprechend der UN-Konvention an der Erstellung eines örtlichen Aktionsplanes gearbeitet und wann ist mit der Entwurfsvorlage in den städtischen Gremien zu rechnen?“