Mit einer Beschlussvorlage der SPD (Drucksache 369/16) hatte sich der Rat in seiner Sitzung am 05.03. zu beschäftigen. Bitte klicken Sie auf die Überschrift, um den Beschluss zu lesen.

Beschlussvorschlag Drucksache 369/16

Der Rat möge beschließen:

1. Der Weiterbetrieb des Hallenbades durch die Hallenbadretter wird vorbehaltlos unterstützt. Der zu gründenden Genossenschaft ist jede Hilfe durch die Verwaltung zu gewähren.

2. Als Investitionskostenzuschuss erklärt der Rat seine grundsätzliche Bereitschaft, Mittel aus dem Konjunkturpaket II einzusetzen. Dies gilt sowohl für die pauschalierten Mittel als auch für den Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 20.03.2009 einen Förderantrag für eine Bezuschussung aus dem Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten in höchstmöglicher Höhe in Absprache mit den Hallenbadrettern richtlinienkonform zu stellen. Der Rat erkennt dabei an, dass durch die Investitionskostenzuschüsse Folgekosten im Betrieb deutlich gesenkt werden.

3. Auf der Grundlage des Konzeptes wird den Hallenbadrettern ein jährlich gedeckelter Zuschuss für den Betrieb gewährt. Die Mittel für das Schulschwimmen aus 2009 werden den Hallenbadrettern in voller Höhe als Pauschalbetrag jährlich zugesagt. Die mit den Hallenbadrettern getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Einleitung des Solewassers und der Energieversorgungsverträge sind im Sinne der Hallenbadretter umzusetzen. Den Hallenbadrettern sind auf Nachfrage unverzüglich eindeutiges Zahlenmaterial und Pläne zur Verfügung zu stellen.

4. Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass der Bürgermeister auch beim Thema Hallenbad die Vorgaben und Beschlüsse des Rates nicht umgesetzt hat. Wie bei anderen wichtigen Vorhaben des Haushaltssicherungskonzeptes wird der Rat in Unkenntnis gehalten oder vertröstet, ohne dass rechtlich belastbare Unterlagen vorgelegt werden konnten. Zwischenzeitlich sind der Stadt durch die Kommunalaufsicht ausweislich eines Protokolls des Landkreises vom 18.02.2009 enge Fristen zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes genannt wurden. Diese Fristsetzungen wurden dem Rat ausweislich eines Protokolls der Stadtverwaltung nicht mitgeteilt. Es ist zu befürchten, dass unter Zugrundelegung dieser Fristsetzungen der Betrieb des Vitalparks eingestellt werden muss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept entlassen werden müssen.

5. Der Rat bittet daher den Landkreis Northeim in Verantwortung für unsere Stadt sofort einen Beauftragten im Sinne der §§ 131 und 132 NGO zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zu benennen. Hilfsweise wird der Landkreis gebeten, Beauftragte aus der Verwaltung zu benennen und diese im erforderlichen Maße zu unterstützen.