Seit Beginn der neuen Ratsperiode am 01.11.2006 haben acht Sitzungen von Fachausschüssen stattgefunden. Bürgermeister Ehmen war bisher nur bei einer einzigen Sitzung anwesend. Nun ist den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses offensichtlich "der Kragen geplatzt". Per Beschluss wollen sie die Teilnahme von Bürgermeister Heinz-Gerhard Ehmen bei der nächsten Haushalts- und Finanzausschusssitzung herbeiführen.

Ehmen führt an, dass die Stadtverwaltung in den Sitzungen durch seinen allgemeinen Vertreter im Amt Gerhard Fried und die jeweiligen Amtsleiter ausreichend vertreten sei. Seine Anwesenheit sei deshalb nicht erforderlich.

Stimmt diese Auffassung? Welche Vorschriften gibt es? Grundlage ist die niedersächsische Gemeindeordnung. Der Paragraf 64 Absatz 2 lautet:

"Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse des Rates, der Stadtbezirke und der Ortsräte teil; im Übrigen gilt der Absatz 1 entsprechend (Anm. d. Red.: Dort ist die Auskunftspflicht geregelt). Sie oder er kann sich durch von ihr oder ihm bestimmte Beschäftigte der Gemeinde vertreten lassen. Sie oder er hat persönlich teilzunehmen, wenn es ein Drittel der Mitglieder eines Ratsausschusses, eines Stadtbezirkes oder eines Ortsrates verlangt. ...."

Die einschlägigen Kommentare gehen deshalb von einer "faktischen Teilnahmepflicht" des Bürgermeisters aus. Diese sehen die Ausschussmitglieder bei einer Abwesenheit in 7 von 8 Sitzungen als nicht erfüllt an.

Kürzlich musste sich Bürgermeister Ehmen einer Knieoperation unterziehen. Er benötigt derzeit zwei Unterarmgehstützen. Er kann seine Amtsgeschäfte nur eingeschränkt wahrnehmen. Wie zu erfahren war, lassen die Ausschussmitglieder das jedoch nicht als Entschuldigung gelten. Schließlich habe Ehmen überwiegend vor der Knieoperation die Sitzungen geschwänzt. Außerdem sei er trotz Rekonvaleszenz derzeit bei vielen gesellschaftlichen Anlässen zugegen.