Vielen Wahlberechtigten ist die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen. Sie befürchten nun, bei der Stichwahl nicht wählen zu können.

Das ist jedoch unbegründet. Sie können einfach in Ihr Wahllokal gehen und sich mit dem Personalausweis ausweisen. Auch die Briefwahlunterlagen können Sie bei der Stadtverwaltung gegen Vorlage des Personalausweis erhalten.

Bitte weisen Sie auch in Ihrem Bekanntenkreis darauf hin, dass eine verloren gegangene Wahlbenachrichtigung kein Problem ist.